Aufzugsprogramm, Förderung im Land Brandenburg
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Barrierefreier Zugang - Aufzugszuschuss in Brandenburg

 

Wohnungsbau

Barrierefreier Zugang - Aufzugsprogramm

Das Land Brandenburg gewährt gemäß der "Richtlinie zur Förderung der Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zugangs zu den Wohnungen in Mietwohngebäuden" (AufzugsR) vom 15.2.2007 Zuschüsse für den nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen.

So wird die dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse insbesondere für junge Familien und Senioren erreicht. Die Baumaßnahmen müssen mindestens 3 Mietwohnungen enthalten und zur dauerhaften Wohnungsversorgung von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, jungen Ehepaaren (§ 24 Absatz 1 WoFG) und Senioren im Alter ab 55 Jahren geeignet sein.

Gefördert werden natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden innerhalb einer festehenden Gebietskulisse, die von der Stadt bzw. Gemeinde zu bestätigen ist.

Zuschuss bis zu 15.000 EUR

Die Förderung erfolgt mit einem Zuschuss, der 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben, jedoch maximal 6.000 EUR je Wohnung, beträgt. Bei höheren baulichen Aufwendungen sogar mit einem Zuschuss von 60%, jedoch maximal 15.000 EUR je Wohnung. Für den Ein-/Anbau von Aufzügen mit bedingt barrierefreiem Zugang zum Gebäude und/oder zu den Wohnungen und wenn im Bestand des Antragstellers bereits barrierefrei zugängliche Wohnungen zur Verfügung stehen, beträgt der Zuschuss 40%, jedoch maximal 4.800 EUR je Wohnung.

Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.Dezember 2010 gültig.

Was wird gefördert?

  • Bauliche Maßnahmen zur Herstellung des barrierefreien Zugangs
  • Nachrüstung von Aufzügen zum barrierefreien Erreichen von Mietwohnungen
  • Ausgaben für Aufzüge zur barrierefreien Erreichbarkeit von Wohnungen in Mietwohnungsneubauten (Baulückenschließung in der Innenstadt)
  • Instandhaltungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen stehen
  • Im Ausnahmefall auch Maßnahmen zur Herstellung eines bedingt barrierefreien Zugangs (z. B. Aufzugshalt auf einem Treppenpodest)

Wählen Sie in der Tabelle mittels Mausklick auf die Buttons oder Checkboxen die Maßnahmen aus, für die Sie Förderung beantragen wollen. Ihre Angaben werden an Anbieter entsprechender Baumaßnahmen weitergeleitet, welche Ihnen dann das gewünschte Informationsmaterial zukommen lassen.



Personenaufzüge - rollstuhlgerecht , energieeffizient

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Behindertenaufzug mit selbsttragendem Schacht, Senkrechtlift mit geringem Platzbedarf

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senkrechter Hubaufzug - vertikaler Plattformlift, mit Schacht aus Glas und Stahl - Home Elevator für den privaten Bereich

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Senkrechtaufzüge, Hebebühne und Personenaufzüge für 2-3-Etagenhäuser

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Hydraulischer Lift mit bis zu 13 Meter Förderhöhe und Automatikbetrieb

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Senkrechtstar bis 12m Förderhöhe oder offen für Balkon, nach Sondermaßen, Sonderanfertigungen

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Ihre Angaben werden an Anbieter entsprechender Baumaßnahmen weitergeleitet, welche Ihnen dann das gewünschte Informationsmaterial zukommen lassen. Gegebenenfalls werden die Anbieter vorab telefonisch Kontakt aufnehmen.

Wählen Sie oben in der Tabelle mittels Mausklick auf die Buttons oder Checkboxen die Maßnahmen aus, für die Sie Förderung beantragen wollen.

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Zusatzinfo

Über das Kontaktformular erhalten Sie bauliche Informationen und Richtpreise bzw. Angebote von Anbietern. Mit dem Angebot wenden Sie sich an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg zwecks Informationen zu den Konditionen und zur Beantragung des Kredites.

Barrierefreier Zugang - Aufzugsprogramm

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AufzugsR

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Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

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