VDI 6008 "Barrierefreie und behindertengerechte Lebensräume"
Anforderungen an die Elektro- und Fördertechnik
Barrierefreiheit ist Grundlage für selbst bestimmtes Leben
jeden Alters. Neue Technologien können dazu einen wertvollen Beitrag leisten.
Die Menschen sollen sich schon frühzeitig an die Techniken und Geräte
gewöhnen können.
Im folgenden einige wissenswerte Inhalte.
1 Geltungsbereich und Zweck
Die vorliegende Richtlinie behandelt Anforderungen und Lösungswege in und an
Gebäuden für ältere oder kranke oder behinderte Menschen, unabhängig vom
jeweiligen sozialen Konzept ihrer Betreuung, hinsichtlich der
- Bedienungs- und Meldeelemente,
- Elektrotechnik,
- Kommunikationstechnik,
- Sicherheitstechnik,
- Beleuchtungstechnik,
- Fördertechnik
und ihrer jeweils sinnvollen Kombinationen. Die elektrotechnischen
Komponenten erstrecken sich auch auf Bestandteile der übrigen Technischen
Gebäudeausrüstung und Einrichtung.
Behandelt werden folgende Gebäude- und Wohnformen:
- Wohngebäude, als Einzelwohnungen oder Wohnanlagen
- Seniorenwohnungen, Betreutes Wohnen
- Senioren- und Pflegeheime
- Tageseinrichtungen, Tagespflegestätten, Hospize
Arbeitsstätten werden nicht behandelt.
Die Richtlinie wendet sich an folgende Zielgruppen:
- Planer als Architekten und Ingenieure
- ausführende Firmen
- Beratungsstellen (z.B. Wohnraumanpassung)
- Wohlfahrtsverbände und caritative Einrichtungen
- Kommunale und staatliche Bauämter
- Bauherren und Investoren
- Wohnungswirtschaft
- betroffene Menschen und deren Angehörige
- Schulungs- und Ausbildungseinrichtungen
- Krankenkassen und weitere Kostenträger für technische Maßnahmen im Sinne
der Richtlinie (SGB 5, 9, 11)
...
7.1 Aufzüge
Nach Aufzugsrichtlinie 95/16/EG gilt in Verbindung mit der Normenreihe EN 81, dass für den Betrieb nicht nur die Aufzugsanlage, sondern auch alle in unmittelbarer Umgebung der Aufzugsanlage befindlichen Gewerke und Zustände auf sichere Begehung zu prüfen sind. Dies betrifft insbesondere den Vorraum (Bewegungsfläche vor dem Aufzug). Es ist zu beachten:
- In der Kabine und in den Vorräumen ist eine gleichmäßige, blendfreie Beleuchtung von mindestens 300 Lux, empfohlen werden 500 Lux, die beim Zugang und Ausgang selbständig wirkt, vorzusehen. Die Farben sind in hellen Grundtönen zu halten, die Beschriftungen haben in Größe und Farbe dem Abschnitt 3.1 zu entsprechen.
- Die Schacht- und Kabinentüren müssen verlängerbare Öffnungszeiten haben und durch Lichtgitter gesichert sein.
- Die Taste außen zum Anholen und innen für die Fahrbefehle ist nach den Richtlinien prEN 18030 mit ihrer Oberkante auf die Be-dienhöhe von 0,95 cm zu setzen.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Betreiber Sorge zu tragen, dass die Anlage dem Stand der Technik entspricht. Dies gilt auch für die beigestellten Produkte. Die beigestellten Produkte sind Bestandteil der nach der BetrSichV geforderten Gefährdungsbeurteilung und der zuzuordnenden Sicherheitsbewertung. Die Zugänglichkeit zu Aufzugsanlagen ist dort zu beschreiben und bezüglich Gefährdung und Sicherheit zu bewerten.
Die Abmessungen für Fahrkörbe und deren Türen sind in DIN 18024 bzw. DIN 18025 als Mindestmaße angegeben. Es wird empfohlen größere Abmessungen zu wählen. Ziel ist es, dass ein Rollstuhlfahrer mit Begleitung transportiert werden kann. In Kabinen, in denen ein Rollstuhlfahrer nicht wenden kann, soll ein kontrastreich gerahmter Spiegel eingebaut werden, der das Rückwärtsfahren aus der Kabine erleichtert.
Passagiere mit Sehstörungen benötigen hörbare Signale beim Öffnen und Schließen der Türen und eine Sprachdurchsage zur Zielhaltestelle.
7.2 Treppenlifter
Die ISO-Norm ISO 9386-2 ist zu berücksichtigen.
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11.6 Elektrotechnische Ausstattung
Tabelle 2 macht Vorschläge für die Anzahl und die Position von elektrischen
Einrichtungen unter verschiedenen Aspekten.
Tabelle 2. Ausstattung von Wohnungen
Die Tabellen werden auf CD-ROM zur Erarbeitung eigener Checklisten
mitgeliefert.
- Zugang/Wohnungstür
- Terrasse/Balkon
- Treppenraum
- Wohnzimmer (gekürzt)
- Flur
- Schlafzimmer
- Notrufsystem
- Keller
- Garage
- Küche
- Bad
[Auszug Tabelle 2]
| Einstufung nach |
Kom- fort |
Barrierefreiheit |
"VDI-6008- Sternen" |
Zugäng- lich für |
Unterstützung für |
| Kategorien |
1a |
1b |
2 |
3 |
4a |
4b |
5a |
5b |
6 |
7 |
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* |
** |
*** |
| |
{vText name=vdi_1a text=Senioren} |
{vText name=vdi_1b text=Senioren mit starken Ein- schränkungen, gefährdet} |
{vText name=vdi_2 text=Rollstuhlfahrer} |
{vText name=vdi_3 text=Gehbehinderte Menschen} |
{vText name=vdi_4a text=Blinde Menschen} |
{vText name=vdi_4b text=Sehbehinderte Menschen} |
{vText name=vdi_5a text=Gehörlose Menschen} |
{vText name=vdi_5b text=Schwerhörige Menschen} |
{vText name=vdi_6 text=Menschen mit geistigen Behinderungen und Demenz} |
{vText name=vdi_7 text=Andere mit besonderen Anforderungen} |
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{vText name=vdi_stern1 text=Basiseignung nach VDI 6008 Blatt 1} |
{vText name=vdi_stern2 text=Weitgehend barrierefrei nach VDI 6008 Blatt 1} |
{vText name=vdi_stern3 text=Vorbildlich barrierefrei nach VDI 6008 Blatt 1} |
| Treppenraum |
| Lichtschaltung durch Bewegungsmelder |
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| Beleuchtungsstärke mindestens 300 LUX |
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| Ausschalten mit Abdimmung |
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| Notrufsystem |
| Bei Einzellösungen Steckdose mit sep. Absicherung und FI |
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| Bei Notruf: Licht an, Rolläden hoch, Radio/TV abschalten |
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Empfohlen
Vorbereitet (siehe Abschnitt 4.3 Installationshinweise und Abschnitt 11.7 Anforderungen an die Technik)
Erforderlich
Die Kategorie 7 berücksichtigt Bedürfnisse von z. B. Kindern, Elternteilen mit
kleinen Kindern, oder kleinwüchsigen Menschen. |
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12.1 Fördertechnik
Treppenlifter sind individuell angepasste Systeme und damit für eine Nachrüstung im Bestand geeignet. Die Nachrüstung von Wohnungen oder Einfamilienhäusern mit Aufzügen ist zurzeit nicht üblich, in diesem Fall sind die Hinweise aus Abschnitt 7.1 zu beachten.
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