direkt zum Inhalt
Impressum| Kontakt| Suche| treppauf Aktuell RSS
AufzügeTreppenlift, PlattformliftHebebühnePatientenlifterTreppen, Rampen, Handlauf
Sie befinden Sich hier: HomeGesetze und VerordnungenGesetze und RichtlinienVDI 6008
treppauf.de
Login




Passwort vergessen?

Sie möchten Partner werden? Infos hier...

  • Button
  • Button
Seitentext:

Elektrotechnik, Fördertechnik, Richtlinie VDI 6008 Blatt 1

 

VDI 6008 "Barrierefreie und behindertengerechte Lebensräume"


Anforderungen an die Elektro- und Fördertechnik


Barrierefreiheit ist Grundlage für selbst bestimmtes Leben jeden Alters. Neue Technologien können dazu einen wertvollen Beitrag leisten. Die Menschen sollen sich schon frühzeitig an die Techniken und Geräte gewöhnen können.


Im folgenden einige wissenswerte Inhalte.

1 Geltungsbereich und Zweck

Die vorliegende Richtlinie behandelt Anforderungen und Lösungswege in und an Gebäuden für ältere oder kranke oder behinderte Menschen, unabhängig vom jeweiligen sozialen Konzept ihrer Betreuung, hinsichtlich der

  • Bedienungs- und Meldeelemente,
  • Elektrotechnik,
  • Kommunikationstechnik,
  • Sicherheitstechnik,
  • Beleuchtungstechnik,
  • Fördertechnik

und ihrer jeweils sinnvollen Kombinationen. Die elektrotechnischen Komponenten erstrecken sich auch auf Bestandteile der übrigen Technischen Gebäudeausrüstung und Einrichtung.

Behandelt werden folgende Gebäude- und Wohnformen:

  • Wohngebäude, als Einzelwohnungen oder Wohnanlagen
  • Seniorenwohnungen, Betreutes Wohnen
  • Senioren- und Pflegeheime
  • Tageseinrichtungen, Tagespflegestätten, Hospize

Arbeitsstätten werden nicht behandelt.

Die Richtlinie wendet sich an folgende Zielgruppen:

  • Planer als Architekten und Ingenieure
  • ausführende Firmen
  • Beratungsstellen (z.B. Wohnraumanpassung)
  • Wohlfahrtsverbände und caritative Einrichtungen
  • Kommunale und staatliche Bauämter
  • Bauherren und Investoren
  • Wohnungswirtschaft
  • betroffene Menschen und deren Angehörige
  • Schulungs- und Ausbildungseinrichtungen
  • Krankenkassen und weitere Kostenträger für technische Maßnahmen im Sinne der Richtlinie (SGB 5, 9, 11)

...


7.1 Aufzüge

Nach Aufzugsrichtlinie 95/16/EG gilt in Verbindung mit der Normenreihe EN 81, dass für den Betrieb nicht nur die Aufzugsanlage, sondern auch alle in unmittelbarer Umgebung der Aufzugsanlage befindlichen Gewerke und Zustände auf sichere Begehung zu prüfen sind. Dies betrifft insbesondere den Vorraum (Bewegungsfläche vor dem Aufzug). Es ist zu beachten:

  • In der Kabine und in den Vorräumen ist eine gleichmäßige, blendfreie Beleuchtung von mindestens 300 Lux, empfohlen werden 500 Lux, die beim Zugang und Ausgang selbständig wirkt, vorzusehen. Die Farben sind in hellen Grundtönen zu halten, die Beschriftungen haben in Größe und Farbe dem Abschnitt 3.1 zu entsprechen.
  • Die Schacht- und Kabinentüren müssen verlängerbare Öffnungszeiten haben und durch Lichtgitter gesichert sein.
  • Die Taste außen zum Anholen und innen für die Fahrbefehle ist nach den Richtlinien prEN 18030 mit ihrer Oberkante auf die Be-dienhöhe von 0,95 cm zu setzen.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Betreiber Sorge zu tragen, dass die Anlage dem Stand der Technik entspricht. Dies gilt auch für die beigestellten Produkte. Die beigestellten Produkte sind Bestandteil der nach der BetrSichV geforderten Gefährdungsbeurteilung und der zuzuordnenden Sicherheitsbewertung. Die Zugänglichkeit zu Aufzugsanlagen ist dort zu beschreiben und bezüglich Gefährdung und Sicherheit zu bewerten.

Die Abmessungen für Fahrkörbe und deren Türen sind in DIN 18024 bzw. DIN 18025 als Mindestmaße angegeben. Es wird empfohlen größere Abmessungen zu wählen. Ziel ist es, dass ein Rollstuhlfahrer mit Begleitung transportiert werden kann. In Kabinen, in denen ein Rollstuhlfahrer nicht wenden kann, soll ein kontrastreich gerahmter Spiegel eingebaut werden, der das Rückwärtsfahren aus der Kabine erleichtert. Passagiere mit Sehstörungen benötigen hörbare Signale beim Öffnen und Schließen der Türen und eine Sprachdurchsage zur Zielhaltestelle.

7.2 Treppenlifter

Die ISO-Norm ISO 9386-2 ist zu berücksichtigen.

...


11.6 Elektrotechnische Ausstattung

Tabelle 2 macht Vorschläge für die Anzahl und die Position von elektrischen Einrichtungen unter verschiedenen Aspekten.

Tabelle 2. Ausstattung von Wohnungen

Die Tabellen werden auf CD-ROM zur Erarbeitung eigener Checklisten mitgeliefert.

  • Zugang/Wohnungstür
  • Terrasse/Balkon
  • Treppenraum
  • Wohnzimmer (gekürzt)
  • Flur
  • Schlafzimmer
  • Notrufsystem
  • Keller
  • Garage
  • Küche
  • Bad


[Auszug Tabelle 2]


Einstufung nach Kom-
fort
Barrierefreiheit   "VDI-6008-
Sternen"
Zugäng-
lich für 
Unterstützung für 
Kategorien 1a 1b 2 3 4a 4b 5a 5b 6 7    * ** ***
  {vText name=vdi_1a text=Senioren} {vText name=vdi_1b text=Senioren mit starken Ein-
schränkungen, gefährdet}
{vText name=vdi_2 text=Rollstuhlfahrer} {vText name=vdi_3 text=Gehbehinderte Menschen} {vText name=vdi_4a text=Blinde Menschen} {vText name=vdi_4b text=Sehbehinderte Menschen} {vText name=vdi_5a text=Gehörlose Menschen} {vText name=vdi_5b text=Schwerhörige Menschen} {vText name=vdi_6 text=Menschen mit geistigen
Behinderungen und Demenz}
{vText name=vdi_7 text=Andere mit besonderen
Anforderungen}
  {vText name=vdi_stern1 text=Basiseignung nach
VDI 6008 Blatt 1}
{vText name=vdi_stern2 text=Weitgehend barrierefrei
nach VDI 6008 Blatt 1}
{vText name=vdi_stern3 text=Vorbildlich barrierefrei
nach VDI 6008 Blatt 1}
Treppenraum
Lichtschaltung durch Bewegungsmelder                            
Beleuchtungsstärke mindestens 300 LUX                            
Ausschalten mit Abdimmung                            
Notrufsystem
Bei Einzellösungen Steckdose mit sep. Absicherung und FI                            
Bei Notruf: Licht an, Rolläden hoch, Radio/TV abschalten                            
EmpfohlenEmpfohlen
VorbereitetVorbereitet (siehe Abschnitt 4.3 Installationshinweise und Abschnitt 11.7 Anforderungen an die Technik)
ErforderlichErforderlich

Die Kategorie 7 berücksichtigt Bedürfnisse von z. B. Kindern, Elternteilen mit kleinen Kindern, oder kleinwüchsigen Menschen.

...


12.1 Fördertechnik

Treppenlifter sind individuell angepasste Systeme und damit für eine Nachrüstung im Bestand geeignet. Die Nachrüstung von Wohnungen oder Einfamilienhäusern mit Aufzügen ist zurzeit nicht üblich, in diesem Fall sind die Hinweise aus Abschnitt 7.1 zu beachten.


mehr zu diesem Thema...

Verein Deutscher Ingenieure e.V. gesetze verordnungen richtlinien richtlinie vdi 6008 blatt 1 barrierefrei behindertengerecht Logo

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Terhorst

Verein Deutscher Ingenieure Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 6008 Blatt 1 gibt Hinweise zur Ausstattung von Wohnungen für Senioren oder Menschen mit Einschränkungen hinsichtlich Beleuchtungstechnik, Elektroinstallation, Kommunikations- und Sicherheitstechnik und Fördertechnik.

Sie ergänzt die bereits für die Sanitärtechnik vorliegenden Normen und Richtlinien um Hinweise, die sich aus dem Einsatz neuer Technologien für die gesamte Wohnumgebung ergeben.


Inhalt

Vorbemerkung
1 Geltungsbereich und Zweck
2 Verwendete Begriffe, Definitionen
3 Leistungsminderung/-förderung
3.1 Allgemeines
3.2 Änderung der visuellen Fähigkeiten
3.3 Änderung der auditiven Fähigkeiten.
3.4 Änderungen der motorischen Fähigkeiten
4 Bedienung
4.1 Allgemeines
4.2 Zugänglichkeit von Bedienelementen
4.3 Installationshinweise
5 Umfeldsteuerung
5.1 Allgemeine Anforderungen
5.2 Anwender- und Anwendungsbezogene Anforderungen
5.3 Hinweise/Empfehlungen
6 Design
7 Fördertechnik
7.1 Aufzüge
7.2 Treppenlifter 8 Beleuchtung
8.1 Technische Anforderungen an künstliche Beleuchtung
8.2 Lichtkonzepte als Hilfe bei Wahrnehmungsstörungen
8.3 Allgemeinbeleuchtung und spezielle Beleuchtung
8.4 Beleuchtungsstärken
9 Sicherheitstechnik
9.1 Notrufsysteme
9.2 Videoüberwachung
9.3 Brandschutz
10 Kommunikationstechnik
10.1 Internet
10.2 Internetzugang
10.3 Nutzung von Hörfunk- und Fernsehempfang
10.4 Telefon
11 Elektroinstallation/ Gebäudeautomation
11.1 Allgemeines
11.2 Schalten der Beleuchtung
11.3 Steckdosen
11.4 Sonnenschutz- und Sichtschutzsysteme
11.5 Szenarien (Beispiele)
11.6 Elektrotechnische Ausstattung
11.7 Anforderungen an die Technik
11.8 Flexibilität/ Anpassung der Technik
12 Hinweise für den Bestand
12.1 Fördertechnik
12.2 Elektroinstallation
13 Hinweise für Schulungen und Beratungen
13.1 Qualitätsmerkmale von Schulung
13.2 Zertifikat
Schrifttum

Fehlerteufelchen


 
© HyperJoint GmbH | zurück| nach oben| Sitemap  
Seite wurde in 0.025 Sekunden generiert.