Maximale Steigungen für Rampen
Rampen im öffentlichen Bereich sind immer nach DIN 18040-1 mit max. 6% auszuführen! Für den privaten Bereich gilt die DIN 18040-2.
Im privaten Bereich finden sich folgende Angaben
| Selbstfahrer: | 6% |
| kräftige Selbstfahrer: | 6% - 10% |
| Tetraplegiker: | max. 3% |
| mit Helfer: | 12% |
| mit kräftigem Helfer: | 12% - 20% |
| Elektroantrieb: | bis ca. 20% (Bedienungsanleitung beachten!) |
Bei starken Steigungen: Empfehlenswert ist ein Sicherheitsgurt für die im Rollstuhl sitzende Person und eine Kippsicherung am Rollstuhl.
Formeln zur Rampenberechnung
| Rampenlänge: | Länge [m] = Höhe [m] * 100 / Steigung [%] |
| Steigung: | Steigung [%] = Höhe [m] * 100 / Länge [m] |
| Höhendifferenz: | Höhe [m] = Steigung [%] * Länge [m] / 100 |
Berechnung der Rampenlänge bzw. Steigung oder Höhe der Rampe
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Rampen, Treppen, Handlauf
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