Anforderungen an Treppen
Treppensteigen: Der optimale Kalorienkiller für den Alltag ...
Treppen
Eine Treppe besteht aus mindestens drei aufeinander folgenden Stufen. Als Treppe bezeichnet werden auch Treppenläufe und Treppenabsätze. Erforderlich für die sichere Benutzung sind Geländer als Absturzsicherung und ein Handlauf, möglichst auf beiden Seiten zum Festhalten.
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Treppen müssen
- einen Handlauf bzw. ein Geländer haben.
- einen rutschfesten Stufenbelag haben.
- müssen ausreichend beleuchtet sein.
Treppenstürze
Das statistische Bundesamt nennt für 2018 1 386 Stürze auf Treppen mit Todesfolge.
Nach der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereignen sich jährlich etwa 60.000 meldepflichtige Unfälle an oder auf Treppen. Davon führen ca. 2.000 Unfälle zu bleibenden Körperschäden.
Treppenunfälle vermeiden
- nicht rennen! auf der Treppe
- kein Überspringen oder Auslassen von Treppenstufen
- Benutzen des Handlaufs
- Achtung beim Transportieren von Gegenständen
- Schlecht beleuchtete Treppen
- Verschmutzte oder nasse Treppenstufen beseitigen
- Vorsicht bei Schuhen mit zu glatten Sohlen, zu hohen Absätzen
- Telefonieren, SMS-Schreiben
- Bauliche Mängel: ausgebrochene Stufenkanten, unterschiedliche Stufenmaße, fehlende Geländer und Handläufe
Handlauf und Geländer
- Treppen mit mehr als 3 Stufen müssen einen Handlauf haben.
- Treppen sollten an beiden Seiten Handläufe haben.
- Die freien Seiten der Treppe, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen mit einem Geländer ab 1m Absturzhöhe gesichert sein.
- Die Geländerhöhe muss ausreichend Schutz gegen Absturz bieten und mindestens 0,9 m betragen. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen.
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