Personenaufzug, Lift
Personenaufzug, Lift, Fahrstuhl, Senkrechtlift.
Aufzüge mit Personenbeförderung gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen laut Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV.
Aufzüge verfügen über eine teilweise geführte Aufzugskabine und feste Zugangsstellen. Ein Aufzug kann in einem bauseits erstellten Mauerschacht/ Betonschacht montiert werden. Viele Aufzug-Hersteller liefern auch selbsttragende Schachtgerüste aus Aluminiumprofilen. Die Schächte eignen sich sowohl für den Außeneinsatz wie auch für den Inneneinsatz und können vielfältig gestaltet werden, da eine Vielzahl von Verkleidungsmaterialien (Glas, pulverbeschichtete Aluminiumbleche, Granitplatten usw.) eingebaut werden können.
Die Förderhöhe beträgt mindestens 180 cm. Die Schachtgrubentiefe beträgt bei Geschwindigkeiten größer 0,2 m/s mindestens 1.000 mm. Bei Geschwindigkeiten bis zu 0,2 m/s kann diese unter bestimmten Voraussetzungen deutlich verringert werden. Beim Antrieb direkt an der Kabine wird kein Maschinenraum benötigt.
Planungsanforderungen
Barrierefreie Aufzüge müssen nach DIN EN 81-70 geplant werden.
Fahrkorbmaße 1,10 m × 1,40 m
Durchgangsbreite 0,90m
Bewegungsfläche vor dem Aufzug 1,50 m × 1,50 m
Abstand von mindestens 3,00 m einzuhalten zu gegenüberliegenden Treppen
Besondere Anforderungen an Höhenlage der Rufknöpfe, Bedienungselemente und Haltestangen
Klappsitz und ein Spiegel gegenüber der Tür sind empfehlenswert.