Barrierefreie Rampen dürfen laut Landesbauordnungen nicht mehr als 6% geneigt sein. Sie müssen mindestens 1,20m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6m ein Zwischenpodest anzuordnen. Die Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50m haben.
Rampen gemäß den KfW-Förderbausteinen
Im Wohnungsbau werden Rampen bis 10% gefördert bzw. bezuschusst. Im privaten Bereich sind in Abhängigkeit der Fähigkeiten des Nutzers folgende Steigungswerte möglich:
- Selbstfahrer: 6%
- kräftige Selbstfahrer: 6-10%
- kräftige Person schiebt: 12-20%
- schwache Person schiebt: max.12%
- Elektroantrieb (Steigung lt. Bedienungsanleitung): bis 20%







