Treppen, Handlauf
Für die barrierefreie Erschließung sind Treppen als einzige vertikale Verbindung unzulässig. Sie sind durch Rampen oder Aufzugsanlagen zu ergänzen.
Treppen sollen gradläufig, nicht gewendelt sein. Durch farbliches Abheben der Stufenvorderkanten wird die Erkennbarkeit günstig beeinflusst. Treppen sollen an beiden Seiten griffsichere, kontrastreiche, durchgehende Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze sowie über die letzte Stufe 30 cm waagrecht hinaus zu führen sind.