DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

Aufzug

Die Aufzüge müssen mindestens Typ 2 gemäß DIN EN 81-70 Aufzüge entsprechen. Hier sind die Mindestvorgaben für die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen aufgeführt.

DIN 18040-1 öffentlich zugängliche Gebäude und DIN 18040-2 Wohnungen beziehen sich in ihren Forderungen zu Aufzugsanlagen auf die vorhergehende Ausgabe DIN EN 81-70: 2005-09. Die Anforderungen zu den Abmessungen sind aber unverändert.

Bewegungsflächen am Aufzug
Bewegungsflächen am Aufzug

Die Türbreite beträgt mindestens 90 cm. Die Bewegungsfläche vor Fahrschachttüren muß mindestens 150 cm breit und mindestens 150 cm tief sein. Sie darf sich mit Verkehrswegen und anderen Bewegungsflächen überlagern, wenn Sie das Vorübergehen am wartenden Rollstuhl ermöglicht, z.B. durch Verbreiterung um 90 cm.
Gegenüber von abwärtsführenden Treppen ist ein 300 cm Abstand erforderlich.

In der Bauordnung

Fahrkörbe zur Aufnahme einer Krankentrage müssen eine nutzbare Grundfläche von mindestens 1,10 m x 2,10 m, zur Aufnahme eines Rollstuhls von mindestens 1,10 m x 1,40 m haben.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des EWR sowie der Schweiz und der Türkei. Diese Richtlinie wird in Deutschland durch die Maschinenverordnung in nationales Recht umgesetzt.

DIN EN 81-20/50 für Personen- und Lastenaufzüge seit 2017/09

Alle Personen- und Lastenaufzüge, die nach dem 31.08.2017 in Verkehr gebracht werden, müssen den neuen Normen entsprechen.

Die Norm enthält für die Benutzer neue Sicherheitsbestimmungen.

  • Kabine: erhöhte Stabilität an die Festigkeit der Kabinenwände, Schachtwände aus Glas müssen generell in Verbundsicherheitsglas ausgeführt werden und einer Kraft von 1000 Newton standhalten, erhöhte Brandschutzanforderungen an Fahrkorbmaterialien
  • Türen: engmaschiger Lichtvorhang statt Lichtschranke zur Reduzierung des Einklemmens von Fingern, erhöhte Anforderungen an die Festigkeit von Kabinentüren und Schachttüren, neue Anforderungen an Einbauort für Notentriegelung
  • Kabinenbeleuchtung: 100 Lux statt bisher 50 Lux, Notbeleuchtung 5 Lux für 1 Stunde

Der erhöhte Sicherheitsstandard sorgt für mehr Laufruhe der Aufzüge und erhöht dadurch den Fahrkomfort.
Die hellere Beleuchtung lässt Stolperkanten besser erkennen und Menschen mit verminderter Sehfähigkeit können das Tableau besser bedienen.